Impressum / AGBs

Impressum


Firma Johannes Schatz

Hauptstraße 28
D-63791 Karlstein am Main

Tel: +49 (0) 6188 / 5189 (Bäckerei Schatz)

E-Mail: schaeferwagenamsee@gmail.com


Verantwortlicher i.S.d. §18 Abs. 2 MStV:

Johannes Schatz


Website Gestaltung: Elise van Setten und Esther Huijsman



Ust.-Id.-Nr.: DE 170577845
Geschäftsführer: Johannes Schatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wenn Sie bei uns buchen bzw. übernachten, akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen, unsere Hausordnung und die Hausordnung des Campingplatzes.


- Mit der von uns (Firma Johannes Schatz) versendeten Buchungsbestätigung, tritt ein Mietvertrag mit Ihnen in Kraft.

- Es gilt grundsätzlich die Hausordnung des Campingplatzes
- Hunde bzw. Haustiere sind auf dem Campingplatz und deswegen im Schäferwagen nicht erlaubt.
- Anreise ab 15:00 Uhr (für späte Anreisen nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf!)
- Abreise bis 11:00 Uhr
- Die Abrechnung bzw. die Gutscheinübergabe erfolgt entweder im Voraus oder während Ihrer Aufenthalt oder bei der Abreise.     Wenn nicht anders vereinbart, muss die Bezahlung in der Bäckerei Schatz, Hauptstraße 28, 63791 Karlstein, vorgenommen werden.
- Bei Umbuchungen oder Rücktritt gelten folgende Bestimmungen:
  bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
  bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  Danach: 80 % des Reisepreises
  Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisebeginn 100 %
- Die Nutzung des Badesees erfolgt auf eigene Gefahr. (Eltern haften für Ihre Kinder)
- Sie verpflichten sich, unsere Einrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige
Zerstörungen haftet der Mieter im vollem Umfang. Schäden müssen unverzüglich an den Vermieter
gemeldet werden.
- Das Rauchen in dem Wagen ist verboten.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste.
- Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr


Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag vom
Schatzi's Schäferwagenhotel am See, Inh. Firma Johannes Schatz

 

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung Bestandteil des mit Schatzi's Schäferwagenhotel am See, Inh. Firma Johannes Schatz,  geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträgen über die mietweise 
    Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung (Schäferwagen) sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten
    Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den
    Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb wird die Buchung schriftlich oder per E-Mail
    bestätigen.

1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes an, so liegt in der Buchungsbestätigung
    ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem
    Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungs-
    betrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann
    ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem
    Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

    haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus

    dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten

    vorliegt.


2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebes
    Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für

    die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde

    seitens des Beherbergungsbetriebes nicht die Bereitstellung bestimmter Unterkunft schriftlich bestätigt, besteht

    seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Unterkunft. Die gebuchte Unterkunft wird vom

    Leistungsträger am kompletten Anreisetag freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über 

    eine Nichtanreise zu informieren.

2.2 Leistungspflichten des Gastes
    Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten
    Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und
    Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
2.3 Preise und Preisanpassung
    Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die
    vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
    Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
    um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb
    berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate
    liegen.
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
    Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die

    Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder

    Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast

    und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine

    Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel,
    Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu
    verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet

    unterbleibt. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.


3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung
    Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-,
    Verbrauchs- und Zusatzkosten (zB Handtuchpaket, Getränke) am Tage der Abreise unmittelbar an den

    Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb 

    berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 % bis 30 % der Buchungssumme zu verlangen. Er ist

    zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer

    Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des

    Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug,

    wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast

    Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auch diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

    Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtig, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
    von 5 % über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von
    8 % über dem Basiszins geltend zu machen.
    Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
    Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro

    erheben.

3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel
    In dem Beherbergungsbetrieb erfolgt die Zahlung nur per Überweisung (im Voraus) oder in Bar. Eine Zahlung durch
    Kreditkarte, Schecks und EC-Karte kann aktuell noch nicht durchgeführt werden.
3.3 Aufrechnung
    Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer
    Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.
3.4 Sicherheiten
    Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der 

    Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner

    Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem

    Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zu Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner

   Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.


4. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
4.1 Rücktritt des Gastes
    Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem

    Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von

    Missverständnissen schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen.

    Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die
    Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich
    bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine

    anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur

    anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der

    Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden,

    hat der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

    Bei Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen
    folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
    Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
    Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
    Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
    Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
    Danach: 80 % des Reisepreises
    Bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
    Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten.

    Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat 

    oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen

    vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beiträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der

    geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des

    Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
4.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes
    Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb
    der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach

    den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht 

    endgültig bestätigt. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine

    vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

    Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw.

    diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

     - die Nichterbringung einer fälligen Leistung
     - die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht
       zu vertretenden Umstände
     - eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
     - die Buchung der Unterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des

       Gastes oder des Zwecks oder

     - wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
       Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
       Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht
       aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.
     Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich, spätestens 14
     Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
     In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder

     sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm

     entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendung bleibt im Falle der berechtigten

     Vertragsbeendigung unberührt. 


5. Vorzeitige Vertragsbeendigung
     Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
     Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf
     die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines

     gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in 

     Anspruch genommenen Leistungen bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen

     zu unternehmen. Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.


6. Haftung
6.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
    Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen 

    aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb

    die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

    fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen

    oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Unberührt

    bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel

    übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen
    Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des
    Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für
    Abhilfe zu sorgen.
    Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
    Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf

    die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

6.2 Haftung für eingebrachte Sachen
    Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen,

    also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-- €, sowie für Geld, Wertpapiere und

    Kostbarkeiten bis zu 800,-- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der

    Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§

    703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 6.1 Abs. 2

    bis 4 entsprechend.

6.3 Parkplatzschäden
    Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des
    Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine
    Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
    Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder
    rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober
    Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 6.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.


7. Verjährung
7.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetriebs, gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgenommen
    Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung - verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten
    Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
7.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von
    den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder
    ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den
    Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der
    Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
    Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Datenschutz
8.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der
    Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
    Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und
    verarbeitet.
8.2 Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner
    gespeicherten Daten.
8.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der
    Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der
    Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zu Zahlungsabwicklung
    diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
8.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für
    Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von

    Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit

    formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.


9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den
    Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
    Kunden sind unwirksam.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen
    allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht

    Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage
    richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen,
    die nach Ausschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt

    haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
    nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Datenschutz


  1. Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
  2. Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
  3. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zu Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
  4. Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
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